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   VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12   

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https://dejure.org/2012,60564
VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12 (https://dejure.org/2012,60564)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10.09.2012 - 4 K 463/12 (https://dejure.org/2012,60564)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 10. September 2012 - 4 K 463/12 (https://dejure.org/2012,60564)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Ein Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist eine aufeinander folgende Bebauung, die trotz vorhandener Baulücken nach der Verkehrsanschauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 6.11.1968 - 4 C 2.66 - BVerwGE 31, 20).

    Dabei können auch Flächen ohne solche Bebauung dem Bebauungszusammenhang zuzurechnen sein, wenn sie den optischen Eindruck der Geschlossenheit nicht unterbrechen (BVerwG, Urteile vom 6.11.1968, a.a.O.).

    Außer Baulücken sind dem Bebauungszusammenhang noch Flächen zuzurechnen, auf denen sich nicht maßstabsbildende Bautätigkeit in sichtbarer Veränderung der Geländeoberfläche niedergeschlagen hat (BVerwG, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303) oder die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit (z.B. Gewässer) oder Zweckbestimmung (z.B. Sportplätze, Erholungsflächen) der Bebauung entzogen sind (BVerwG, Urteil vom 6.11.1968 - IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20).

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Insoweit gibt es jedoch keinen bestimmten Höchstwert für die Ausdehnung einer Baulücke (BVerwG, Urteil vom 14.11.1991 . 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 227 m.w.N.).

    Während eine Baulücke bei Gebäudeabständen bis zu 90 m bejaht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.7.1986 - 8 S 2815/85 - BauR 1987, 59) und bei einer 130 m ausgedehnten unbebauten Fläche für möglich gehalten wurde (BVerwG, Urteil vom 14.11.1991, a.a.O.), sind Flächen von 280 m, 240 m und 210 m Ausdehnung nicht als Baulücke bewertet worden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.2003 - 5 S 747/02 - BWGZ 2004, 88).

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, ob es sich um eine ländlich oder städtisch geprägte Umgebung handelt (BVerwG, Urteil vom 14.11.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Unter den Begriff der "Bebauung" im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB fallen dabei nur bauliche Anlagen, die optisch wahrnehmbar sind und ein gewisses Gewicht haben, so dass sie geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten Charakter zu prägen (vgl. BVerwG, 14.9.1992 - 4 C 15/90 - BRS 54 Nr. 65).

    Ihnen fehlt die maßstabbildende Kraft, weil sie sich dem Beobachter bei einer optischen Bewertung eher als unbebaut darstellen (BVerwG, Urteil vom 14.9.1992 - Urteil vom 14. September 1992 - BVerwG 4 C 15.90 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 152).

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Außer Baulücken sind dem Bebauungszusammenhang noch Flächen zuzurechnen, auf denen sich nicht maßstabsbildende Bautätigkeit in sichtbarer Veränderung der Geländeoberfläche niedergeschlagen hat (BVerwG, Beschluss vom 6.3.1992 - 4 B 35.92 - BauR 1993, 303) oder die wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit (z.B. Gewässer) oder Zweckbestimmung (z.B. Sportplätze, Erholungsflächen) der Bebauung entzogen sind (BVerwG, Urteil vom 6.11.1968 - IV C 2.66 - BVerwGE 31, 20).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Das gilt zum einen für freie Flächen, die - gedanklich - übersprungen werden können, weil die Verkehrsanschauung das unbebaute Grundstück i. S. eines verbindenden Elements als eine sich zur Bebauung anbietende Lücke erscheinen lässt (BVerwG, Urteil vom 19.9.1986 - IV C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Dabei kommt es nur auf äußerlich erkennbare, mit dem Auge wahrnehmbare, bereits vorhandene Gegebenheiten an (BVerwG, Urteil vom 12.12.1990 - 4 C 40.87 - NVwZ 1991, 879 m.w.N.), so dass die Darstellungen im Flächennutzungsplan ebenso unerheblich sind wie eine künftig geplante Bebauung (BVerwG, Beschluss vom 08.11.1999 - 4 B 85.99 - BauR 2000, 1171; Beschluss vom 17.1.2005 - 4 B 3.05 - Juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Jedoch können nach der Verkehrsanschauung auch andere bauliche Anlagen die erforderliche prägende Kraft besitzen und zwar auch solche, die wegen ihrer Zweckbestimmung einer Bebauung mit Gebäuden entzogen sind, wie befestigte Parkplätze, die typischer und notwendiger Bestandteil der dazugehörigen Betriebsgebäude und diesen auch räumlich ohne weiteres erkennbar zugeordnet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.6.1993 - 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294 ff. [Stellplätze eines Verbrauchermarkts]).
  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Befestigte Stellplätze sind für sich allein genommen keine Bauten, die einen Bebauungszusammenhang begründen oder an seiner Entstehung mitwirken können (BVerwG, Beschluss vom 10.10.2000 - 4 B 39.00 - NVwZ 2001, 70).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Fehlt es daran, endet der Bebauungszusammenhang aber mit dem letzten Haus (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - 4 B 249.87 - juris m.w.N.), so dass die Grenze zum Außenbereich auch vor- und zurückspringen kann (BVerwG, Urteil vom 6.12.1967 - IV C 94.66 - BVerwGE 28, 268>; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.1993 - 5 S 1991/93 - ZfBR 1995, 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06

    Zulässigkeit weiterer Bebauung in einem Bebauungszusammenhang, der aus nur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 10.09.2012 - 4 K 463/12
    Damit wird von der Klägerin eine vorab klärungsfähige Frage des Bauvorhabens gestellt; ihre Bauvoranfrage ist daher zulässig (vgl. Sauter, LBO, 3. Auflage, § 57 Rdnr. 6; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2006 - 5 S 330/06 - VBlBW 2007, 305).
  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • BVerwG, 17.01.2005 - 4 B 3.05

    Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 34.78

    Siedlungsstruktur - Einfügen - Rahmen - Entsprechung - Zulässigkeit -

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 747/02

    Bebauungszusammenhang

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1986 - 8 S 2815/85

    Voraussetzung für eine Baugenehmigung in einem Weiler mit 12 Wohngebäuden

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 249.87

    Abgrenzung des

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1993 - 5 S 1991/93

    Abgrenzung Innenbereich und Außenbereich

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